| neue Heizkostenverordnung

Liebe Mitglieder, sehr geehrte Mieter*innen

 

zum 01. Dezember 2021 ist die neue Heizkostenverordnung in Kraft getreten. Mit dieser Änderungsverordnung sollen die neuen Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden. Diese Richtlinie soll dafür sorgen, dass die Europäische Union bis zum Jahr 2030 rund ein Drittel weniger Energie verbraucht als 2007 prognostiziert wurde. Bis 2050 soll dann Europa der erste klimaneutrale Kontinent werden. Diese Richtlinie ist ein Rechtsakt, in dem ein von allen EU-Ländern zu erreichendes Ziel festgelegt wurde. Die Umsetzung zur Erreichung dieses Ziel unterliegt aber den einzelnen Ländern in Form von eigenen Rechtsvorschriften. Die neuen Vorgaben setzt Deutschland mit der neuen Heizkostenverordnung in nationales Recht um.

 

Was beinhaltet die neue Heizkostenverordnung?

 

Die neue Heizkostenverordnung beinhaltet im Wesentlichen, dass ab dem 1. Dezember 2021 neu installierte Messtechnik aus der Ferne ablesbar sein muss, dass bestehende Messtechniken ohne Funk bis Ende 2026 nachgerüstet oder ausgetauscht werden müssen sowie dass wir als Vermieter ab dem 1. Januar 2022 verpflichtet sind, den Hausbewohnern monatliche Verbrauchsinformationen bereitzustellen.

 

Was bedeutet das für Sie als Mieter?

 

In ca. der Hälfte unserer Liegenschaften sind bereits fernauslesbare Messtechniken durch unseren Wärmemessdienstleister Techem installiert. Ob Ihre Liegenschaft zu diesen Liegenschaften gehört, haben Sie bereits durch uns in einem Schreiben erfahren. Um das Verfahren der Bereitstellung zu vereinfachen, wurden Sie aufgefordert, uns Ihre E-Mail-Adresse mitzuteilen. Wenn Sie dies getan haben, bekommen Sie zukünftig von der Firma Techem monatlich eine E-Mail mit einem Link zu Ihrem Benutzerkonto. Hier müssen Sie sich anmelden. Anschließend haben Sie monatlich die Möglichkeit, Ihre Verbrauchsdaten einzusehen.

 

Haben Sie uns keine E-Mail-Adresse mitgeteilt, sind wir verpflichtet, Ihnen die Daten per Post zu übermitteln. Die Übermittlung per Post ist mit wesentlich höheren Aufwendungen und Kosten verbunden. Diese dürfen nach der Heizkostenvorordnung auf die Mieter umgelegt werden. Sollten Sie keine eigene E-Mail-Adresse besitzen, fragen Sie bitte Ihre Familie oder Nachbarn, denen Sie vertrauen und teilen uns diese mit.

 

In beiden Varianten sind wir verpflichtet, Ihnen folgende Informationen mitzuteilen:

 

  1. Heizungs- und Wasserverbrauch des Nutzers im letzten Monat in Kilowattstunden.
  2. Einen Vergleich dieses Verbrauchs mit Ihrem Verbrauch des Vormonats desselben Nutzers sowie mit dem entsprechenden Monat des Vorjahres desselben Nutzers (ab 2023).
  3. Einen Vergleich mit dem Verbrauch eines normierten oder durch Vergleichstests ermittelten Durchschnittsnutzers derselben Nutzerkategorie (anonymisiert ab 2023).

 

Sollten Sie von uns bisher keine Post bekommen haben, dann sind die Messgeräte in Ihrer Liegenschaft nicht aus der Ferne ablesbar. Hier werden wir gemeinsam mit unserem Wärmedienstleister diese nach und nach im Rahmen des turnusmäßigen Tauschs austauschen. Hier werden wir Sie rechtzeitig informieren. Diese monatliche Mieterinformation ist ein zusätzlicher Dienst und ist kein Ersatz Ihrer jährlichen Betriebskostenabrechnung. Die monatliche Mieterinformation soll den Verbraucher stärker für den bewussten Umgang mit Energie sensibilisieren bzw. dient dazu, Ihr persönliches Verbrauchsverhalten besser einzuordnen. Die jährliche Betriebskostenabrechnung bekommen Sie weiterhin per Post zugesendet.

 

Der Vorstand

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