| Streupflicht
Endlich hat es geschneit zur Freude unserer Kinder und Leidwesen desjenigen, der der Räum- und Streupflicht nachkommen muss. Die Zeit für die Schneekarte ist wieder gekommen. Achten Sie bitte darauf, dass in allen Hauseingängen die Schneekarte von Mieter zu Mieter weitergegeben wird und das Räumen bzw. Abstumpfen von jedem Mieter unterschriftlich bestätigt wird.
In unmittelbarer Nähe Ihres Hauses wurden von uns entsprechende Streugutbehälter aufgestellt und werden bei Bedarf wieder mit neuem Streugut gefüllt. Reduzieren Sie deshalb durch Ihr verantwortungsbewusstes Handeln die Unfallgefahr bei Glätte und Schneefall. Falls eine neue Schneekarte benötigt wird, informieren Sie bitte Ihren Hauswart oder die Mitarbeiter der Geschäftsstelle. Verbindungswege auf unserem Grund und Boden werden durch von uns beauftragte Dienste beräumt.
Folgendes ist bei der Durchführung von Räum- und Streuarbeiten zu beachten
(Satzung der Stadt Sondershausen):
- Unverzügliches Räumen bei Schneefall auf den Gehwegen in einer Breite von mindestens 1,50 Metern.
- Bei Eisglätte sind die Gehwege in aller Breite und Tiefe, Zugänge zur Fahrbahn und Überwege in einer Breite von zwei Metern abzustumpfen.
- Die Räum- und Streupflicht gilt werktags für die Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 08.00 bis 20.00 Uhr.